Waidmannsheil bei der Kreisjägerschaft Rendsburg-West


Wildunfall - was tun?

Denkt bitte als Erstes an den Eigenschutz!

Sichert die Unfallstelle vorschriftsmäßig ab und vergewissert Euch eurer Position zwecks genauer Unfallmeldung.

Landesjagdgesetz §22 sagt: Wer als Führerin oder Führer eines Kraftfahrzeuges Schalenwild angefahren oder überfahren hat, muß dies der jeweils jagdausübungsberechtigten Person oder der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich anzeigen.

Verletzte Tiere bitte liegen lassen, insbesondere um sich nicht selbst zu gefährden.

In Todesangst kann jedes Lebewesen durchaus aggressiv reagieren. Flüchtendem Wild keinesfalls folgen aber bitte die Fluchtrichtung merken, das erleichtert die Nachsuche mit einem ausgebildeten Jagdhund. Auch geringe Kollisionen mit Wild sind umgehend zu melden. Totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da dies den Tatbestand der Wilderei erfüllt.
Der Jagdausübungsberechtigten wird das Wild bergen oder verletztes Wild nachsuchen. Er oder die Polizei stellt gegebenenfalls auch eine Bescheinigung über den Unfall zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.

Hier noch ein paar wichtige Hinweise als Broschüre:



Hier die Wildunfallbescheinigung zum Ausdrucken:

Zum Thema Wildunfall hier noch eine nützliche APP:


Wildunfälle erfassen, analysieren und auswerten - das Tierfundkataster

Das Tierfund-Kataster soll erstmals in Deutschland eine bundesweite Erfassung von Wildunfällen sowie anderen Totfunden ermöglichen. Es wurde vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein entwickelt und erprobt und mit Unterstützung des Deutschen Jagdverbandes auf ganz Deutschland ausgeweitet.

Mit einem Klick zu mehr Infos - und auch als APP erhältlich!! Helft mit!